Unser Angebot
Wir sind eine noch junge Norddeutsche Steuerkanzlei. Unsere Berater haben Ihre Historie in führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, wodurch wir eine persönliche Beratung unabhängig von Unternehmensgröße, Rechtsform und Branche anbieten können.
Ein fester Ansprechpartner verantwortet die gesamte operative Mandatsbetreuung. Wir arbeiten vorwiegend standortunabhängig und gewährleisten dadurch besondere Flexibilität.

Betriebswirtschaftliche- und Gestaltungsberatung, Finanzbuchführung, Lohn- und Gehalt, Jahresabschlüsse
Das umfassende Buch über die Berechnung durch Vervollständigung und Ausgleich.
Die Finanzbuchführung ist ein wesentliches Instrument der operativen Unternehmenssteuerung. Es geht um mehr als die Erfassung von Belegen und die Ermittlung der Umsatzsteuer. Eine qualitativ hochwertige und zeitnahe Finanzbuchführung neben der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie aussagekräftiger Auswertungen und Analysen sind Grundlage für eine fundierte Beratung und Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.
Aufbauend auf der durch Sie oder uns geführten Finanzbuchhaltung entwickeln wir den handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss und berichten hierüber nach den berufsrechtlichen Grundsätzen. Desweiteren unterstützen wir Sie bei der Erfüllung aller damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen, bis hin zur Einreichung bei den vorgesehenen öffentlichen Stellen.
Egal, ob Verschmelzung, Formwechsel oder Spaltungen, wir begleiten Sie bei dem gesamten Prozess.


Erstellung von Steuererklärungen und Nachfolgeberatung
Erst beim Abfassen einer Steuererklärung kommt man dahinter, wieviel Geld man sparen würde, wenn man gar keines hätte.
Zur Erfüllung sämtlicher steuerlicher Erklärungspflichten unterstützen wir Sie durch die Erstellung von betrieblichen bzw. privaten Steuererklärungen sowie allen damit zusammenhängenden Vor- und Nacharbeiten.
Neben den Erklärungen zur Körperschaft-, Gewerbe-, Einkommen- oder Umsatzsteuer fertigen wir vor allem auch gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen, Kapitalertragsteuer-anmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Erklärungen zur Erbschaft- und Schenkungssteuer und übernehmen die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung.


Rechtsbehelfs- / finanzgerichtliche Klageverfahren
Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.
Im Bedarfsfalle führen wir notwendige Rechtsbehelfe gegen Steuerfestsetzungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.


Begleitung von Betriebsprüfungen
Es ist nicht Sinn und Zweck der Betriebsprüfung Mehrsteuern zu produzieren.
Wir begleiten und unterstützen Sie bei der Diskussion steuerlicher Zweifelsfragen mit der Finanzverwaltung und der Abwehr unzutreffender steuerlicher Festsetzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Steuerliche Änderungen 2026
Das Steueränderungsgesetz 2025 und weitere Gesetze bringen ab 2026 zahlreiche steuerliche Neuerungen.
Auszugsweise Maßnahmen:
☛
Werbungskostenabzug für Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag
☛
Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen für den Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie von 19% auf 7%
☛
Steuerfreier Hinzuverdienst für Beschäftige im Rentenalter bis zu 2.000 € (sog. Aktivrente)
☛
Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobbern auf 603 €

Häufig gestellte Fragen
Wie erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen?
Unsere Vergütung richtet sich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Gern erörtern wir Ihnen in einem Gespräch den Umfang anhand Ihrer gewünschten Leistung.
Wie kommt eine Mandatsbetreuung zustande?
Auch wenn wir standortunabhänig arbeiten, ermöglichen wir ein persönliches Gespräch via Teams oder auch vor Ort in unserer Niederlassung. Kontaktieren Sie uns hierzu gern telefonisch oder per E-Mail.
Kann ich digital mit Ihnen kommunizieren?
Auch Ihr wirtschaftlicher Erfolg hängt von einer weitgehend automatisierten und digitalen Arbeitsweise ab. Ein klassisches zur Verfügung stellen eines Leitzordners mit Ihren Unterlagen wollen wir aus diesem Grund zwingend vermeiden. Sie stellen uns Ihre Unterlagen daher über die von der Datev angebotenen Lösungen digital zur Verfügung und wir kümmern uns um den Rest.
Ist das arbeiten mit einer durch Sie bereitgestellten Finanzbuchführung möglich?
Immer häufiger erstellt der Steuerberater nicht mehr selbst die Finanzbuchführung. Je nach Größenordnung Ihres Unternehmens ist dies zeit- und kostenbedingt auch nicht empfehlenswert. Jedes gängige Programm lässt den Export der Buchführungsdaten zu, welche wir in unser verwendetes System einlesen und die notwendigen Arbeiten zur Erstellung des gesetzlichen Umfangs eines Jahresabschlusses sowie der erforderlichen Steuererklärungen vornehmen.
